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Projekt-Kostenermittlung

Grundsätzlich können die gesamten Projektkosten erst nach Erhalt der entsprechenden Angebote der Fachfirmen ermittelt werden, wobei eine vorherige grobe Schätzung der Projektkosten durchaus möglich wäre.

Bei Bedarf würde eine Ausschreibung zur Ermittlung der genauen Kosten des Projektes erarbeitet werden, um von den Garten- und Landschaftsbaubetrieben oder anderen Fachfirmen die entsprechenden Angebote zu erhalten. In Zusammenarbeit mit dem Bauherrn und dem Planer wird dann der beste oder die besten Auftragnehmer zur Realisation des Projektes ermittelt.

Honorarkosten

Von der Auftragserteilung bis zur Präsentation des ersten Entwurfes (Übersichtsplan), würde das Honorar für den Planer auf Stundenbasis berechnet werden. Für das jeweilige Projekt würde dem Bauherrn noch vor Arbeitsbeginn ein entsprechendes, verbindliches Pauschalangebot vorlegt werden, was natürlich vom zeitlichen Arbeitsaufwand und dem Schwierigkeitsgrad abhängig ist.

Bei Fortführung des Projektes über den Übersichtsplan hinaus, würden alle Arbeiten bis zur Fertigstellung des Projektes (Gesamtdurchführung) prozentual zur Gesamtsumme des Projektes (Netto) berechnet werden, wobei aber auch hier ein auf das jeweilige Projekt abgestimmtes Angebot dem Bauherrn vor Beginn aller Arbeiten vorgelegt werden würde.

Eine Bauaufsicht ist bei der Gesamtdurchführung eines Projektes im Preis mit enthalten. Sollte sie aber gesondert geleistet werden, würde sie auf Nachweis (Tätigkeitsbericht) abgerechnet werden.

Nebenkosten, wie Kopien, Reisekostenkosten, Kilometerpauschale, etc. würden ebenfalls auf Nachweis gesondert abgerechnet werden.

Zur beidseitigen Absicherung würde bei der Auftragserteilung ein Arbeitsvertrag zwischen dem Bauherrn und dem Planer geschlossen werden. Dieser Vertrag beinhaltet noch einmal detailliert alle für das Gartenprojekt zu erbringenden Leistungen.